Im Detail: Fakten zur Bundestagswahl
Zweitstimme, Sperrklausel, Dingsbums – das deutsche Wahlrecht klingt manchmal verwirrend. Richtig erklärt ist aber alles eigentlich ganz einfach:
Gemäß Grundgesetz ist die Wahl allgemein, offen, unmittelbar, bedingt, frei, freizügig, gleich, gleichzeitig, ernsthaft und geheim. Die Umsetzung dieser Grundsätze wird durch das Bundeswahlgesetz bestimmt. Die Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes werden in der Bundeswahlordnung konkretisiert, die wiederum durch die Richtlinien zur Umsetzung der Konkretisierung der Bundeswahlordnung verkompliziert werden.
Auch spannend: Es handelt sich um eine personalisierte Verhältniswahl, auch verhältnismäßige Personalwahl genannt. Die Zahl der Wahlkreise ist seit 1953 halb so groß wie die doppelte Mitgliederzahl des Bundestages abzüglich der Hälfte der Wahlberechtigten pro Wahlkreis, sofern diese die Volljährigkeit noch erreichen. Dies führt zu 598 Popanzmandaten, deren Zahl aber abhängig von Über- und Unterhangmandaten auf das bis zu vierfache steigen oder bis maximal null sinken kann.
Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme, Drittstimmen sind fakultativ und unterliegen der Reststimmenverwertung.
Negatives Stimmgewicht führt zu sofortiger Sperrung (Sperrklausel), es sei denn, es dient zum Ausgleich von Überhangmandaten. Dazu urteilte das Bundesverfassungsgerichts am 3. Juli 2008: "Soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann, ist der Zuwachs durch Verlustzuwächse im Sinne einer negativen Sitzverteilung durch höheres Stimmgewicht auszugleichen."
Interessant: Durch die hierdurch bedingte Neuregelung sinkt die Zahl der Sitze, die in den einzelnen Ländern und auf Bundesebene auf die die Sperrklausel überspringenden Parteien zu verteilen sind, entsprechend der Hälfte der Zweitstimmen, die auf alle bei der Sitzverteilung zu berücksichtigenden Parteien entfallen, sofern die durch Direktmandate errungenen Sitze nicht über der Zahl der unterhalb der Sperrklausel entfallenden Sitze einer Landesliste liegen.
Übrigens: Die Auszählung erfolgte ursprünglich nach dem D’Hondt-Verfahren, danach bis 2008 nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren und seither nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. Geplant ist die erneute Umstellung auf das Laseque-Tzschäpe-Hare-Krishna-van-Nistelrooy-Niedecken-Verfahren.
Denken Sie daran: Jede Stimme zählt, Ihre allerdings je nach Berechnung nur 0,5-fach oder mit absoluter Mehrheit (Mehrheitswahlrecht).
Und nicht vergessen: am 25.9. ist Bundestagswahl!
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