170 Fotos hat der von Dir engagierte Fotograf auf Deiner Hochzeit geschossen, und dann haben gerade die allerwichtigsten gefehlt – die mit den Luftballons drauf, die Gruppenfotos und noch ein paar andere. Statt dem Idioten nun seinen USB-Stick samt der gespeicherten Fotos zu zerstampfen, einfach die Rechnung nicht zu bezahlen oder anonyme Beschimpfungen gegen diesen Stümper ins Internet zu klopfen, wie es erwachsene Menschen tun würden, zogst Du, so entnehmen wir der Kölner Lokalpresse, vor Gericht. Die Forderung: mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld. Der Grund: »Enttäuschung und Trauer«.
Und was, Kölner Brautpaar, machten die Rohlinge vom Amtsgericht Köln? Wiesen Deine Klage ab. Denn »geringfügige Beeinträchtigungen des seelischen Wohlempfindens« lösten »keinen Schmerzensgeldanspruch« aus.
Unfassbar! Was hast Du da empfunden? Noch mehr Enttäuschung? Noch tiefere Trauer? Fein, dann weißt Du ja, welche Schweine Du als Nächstes verklagst. Und sei nicht enttäuscht und traurig, wenn Du nun durch ganz viele Instanzen oder sogar bis zum Jüngsten Gericht gehen musst. Denn zwei Dinge sind für eine lange und glückliche Ehe schließlich ganz wichtig: 1. gemeinsame Projekte und 2. gemeinsame Hassobjekte.
Tipp von Deiner alten Junggesellin Titanic