Eilwitz: Wie der Verfassungsschutz die AfD nennen darf
admin
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als “Prüffall” bezeichnen darf. Aber wie dann? Folgende Bezeichnungen sind erlaubt – noch:
- Alternative für Deutschland
- Partei im Reichstag
- Befreundetes Unternehmen
- Partners in crime
- Unsere Freunde
- Nazis wie wir
- Linksextremisten