Im Anfang war der Verdacht
Obwohl die Fotografien, die Sebastian Edathy bestellt hat, nach deutschem Recht legal sind, genügten diese für einen Anfangsverdacht. Denn "aufgrund kriminalistischer Erfahrung aus einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle ist davon auszugehen, daß der jeweilige Besteller auch inkriminiertes Material besitzt", so die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Eine sinnvolle Rechtspraxis, die Nachahmung finden sollte:
Bezug von Sportfördergeld → Anfangsverdacht auf Besitz illegaler Arzneimittel, Sportbetrug (bewahrheitet sich in 82,7% der Fälle)
Redakteur der Süddeutschen Zeitung → Anfangsverdacht auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung (bewahrheitet sich in 88% der Fälle)
Mitgliedschaft in der CSU → Anfangsverdacht auf Trunkenheit am Steuer, Steuerhinterziehung, Geheimnisverrat (bewahrheitet sich in 96,9% der Fälle)
Internet-Flatrate-Kunde → Besitz urheberrechtswidrig hergestellter Kopien und raubkopierter Software (bewahrheitet sich in 99,9% der Fälle)
Priesterweihe → Anfangsverdacht auf Dafür reicht hier der Platz nicht! (bewahrheitet sich in 100% der Fälle)
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