Inhalt der Printausgabe
Ein Feiertag für unsere Moslems
Je nach Bundesland gibt es neun bis dreizehn gesetzliche Feiertage. Da die meisten davon aus der liebenswerten Glaubenswelt des Christentums stammen, betteln die Anhänger der anderen deutschen Großreligion, dem Islam, auch immer mal wieder um einen solchen Feiertag – wie zuletzt die Türkische Gemeinde in Deutschland. Als gute Christenmenschen sollten wir ihnen einfach einen von unseren alten abgelegten Feiertagen anbieten. Aber welchen?
Heilige Drei Könige (6. Januar)
Dieses für uns Ottonormalheiden rätselhafte Fest ist wie gemacht für orientalische Immigranten: Die drei Weisen kommen ebenfalls aus dem Morgenland, einer von ihnen ist ein schwarzer Dealer (vermutlich Nordafrikaner), ein anderer ein weißer Rapper (Casper). Erzieherisch wirksam ist der Tag, weil hier die Kultur des Gebens nähergebracht wird statt immer nur die des Nehmens (zum Beispiel Drogen, Mindestlohn oder Frei-). Unsere muslimischen Mitbürger könnten etwa mit den traditionellen Gaben Goldkettchen, Shisharauch und Möhren (warum nicht?) von Haus zu Haus ziehen und mit Halal-Kreide die Segensbitte A+C+A+B auf die Eingangstüren schreiben. Daß sie dabei Deutschland von seiner schönsten Seite kennenlernen (Schneematsch, Böllerreste), ist ein günstiger Nebeneffekt.
Karfreitag
Was sich seine Erfinder dabei dachten, ist heute kaum noch verständlich. Tanzen, Raufen, Saufen und Sex an öffentlichen Orten – also praktisch alles, was in wir unserem christlichen Kulturkreis mit Feiern verbinden –, ist an jenem Tag im Frühling verboten. Feiertag paradox! Dem natürlichen Bedürfnis des Moslems, möglichst viel verboten zu bekommen, wird der Karfreitag dadurch allerdings bestens gerecht. Kein Wunder, daß die deutsche Sektion der internationalen Glaubensgemeinschaft Taliban ebenfalls dafür plädiert, diesen Tag des Leidens zu übernehmen bzw. ihn uns irgendwann aus unseren kalten toten Händen zu winden.
Als »Stiller Feiertag« steht der Karfreitag unter besonderem gesetzlichen Schutz, was insbesondere die Minderheit der Schläfer freuen dürfte. Für die überwältigende Mehrheit der Mohammedaner hat dies aber auch einen Nachteil: Zur Feier des Tages müssen sie ihr überschäumendes Temperament ein wenig zügeln und die gellenden Rufe ihrer Muezzins dämpfen, da diese vor dem Gesetz als unerlaubte Musikdarbietungen gelten.
Tag der Arbeit (1. Mai)
Seien wir ehrlich: Wer in unserem Land arbeitet denn noch richtig? Genau, die Moslems! Wenn deutsche Kioske, Gemüseläden und Wasserhäuschen schon längst die Rolläden runtergezogen haben, läuft der Türkenspäti gerade erst zum Hochbetrieb auf. Wie oft stillen wir unsere Freßflashs und Pre-Clubbing-Jieper mit Mitternachtsdöner? Aber hat man schon von Mitternachtsbratwurst gehört? Eben!
Am 1. Mai sollen die wackeren Muslime daher auch mal aus ihren 24-Stunden-Shops und sich selbst rauskommen können, um mit uns den Tag der Arbeit zu feiern. Für gewerkschaftlichen Fanatismus sind sie ja immer zu haben, Demonstrationen, Kundgebungen und unendlich langweilige Reden kennen sie oft noch von den Jasmin- oder Kardamom-Revolutionen ihrer Heimat, und bei militanten Autonomenveranstaltungen mit Vermummungsgebot werden zumindest ihre Frauen gern mitmachen. Ansonsten sind hie und da kleinere Anpassungen möglich: Statt roter Fahnen schwenkt man halt grüne, statt dem Maibaum wird die Maipalme aufgerichtet, und statt Maibowle gibt es die alkoholfreie Alternative »Mayran« (Ayran mit zermatschten Früchten – mmmh!).
Christi Himmelfahrt
Das dürfte den Moslems gefallen: Bei unseren Himmelfahrtstagen herrscht seit jeher strikte Geschlechtertrennung. Und das auch noch mit patriarchaler Schlagseite! Während die Frauen artig Mariä Himmelfahrt feiern, aber dafür nur in den Frauenversteherländern Saarland und Bayern freikriegen, begehen die Männer Christi Himmelfahrt bundesweit als rauschenden Fest- bzw. Vatertag. Bei meist herrlichem Spätfrühlingswetter befördern sie riesige Mengen alkoholischer Getränke auf Rädern in die Natur, von dort aus in ihre Leiber und später nach alter Väter Sitte wieder in die Natur – alles nur, um dem Erlöser möglichst schnell in den Himmel nachzufolgen.
Und auch wenn Moslems keinen Alkohol mögen: Der Ausflugsgedanke des Tages dürfte ihnen ebenfalls behagen, ziehen sie doch beim kleinsten bißchen Sonnenschein sofort mit ihren Klappgrills durch unsere Grünanlagen. Könnten wir es ihnen schmackhaft machen, dabei riesige Teekannen auf Bollerwagen mitzunehmen, stünde einer Umwidmung in den »Mustafatertag« nichts mehr im Weg. Und alle, die vom Gedanken an ein klassisches Himmelfahrtskommando wegen irgendwelcher versprochenen Jungfrauen nicht lassen wollen, müssen sich dann eben mit Tee tottrinken!
Buß- und Bettag
Mit dem Buß- und Bettag, einem kaum genutzten lutherischen Relikt, kommt endlich Bewegung in den muslimischen Kalender – logo, es geht ja auch um einen beweglichen Feiertag! Derzeit ist dieser Mittwoch im November nur in Sachsen und in bayerischen Schulen gesetzlicher Feiertag, also sozusagen bei den Türken Deutschlands, doch für Moslems sollte sich sein Reiz schon aus dem Namen ergeben: In Bussen sitzen viele Türken (Moslems!) drin, und im Bett liegen sie ja auch mal ganz gerne. Fakt ist: Im späten Mittelalter wurde mit diesem Tag vor der »Türkengefahr« gewarnt – das könnten selbstkritische Muslime gerne weiterführen. Der Gesetzgeber muß nur aufpassen, daß es mit dem Büßen nicht übertrieben wird und unschöne Feiertagsrituale unter Hinweis auf die Lärmgefährdung verbieten (Selbstgeißelungen, Selbstmordattentate, andere mit in den Tod reißen). Als jugend- und damit kulturenverbindende Neuausrichtung ließe sich aber auch über eine Umbenennung in »Bass-&Beattag« diskutieren.
Torsten Gaitzsch / Mark-Stefan Tietze