Vorratsspeicherung: Das ändert sich für Sie
Der Bundestag hat das neue Vorratsspeicherungsgesetz beschlossen: sämtliche Anbieter müssen fortan alle Verbindungen ihrer Kunden sechs Monate lang speichern. Das ändert sich für Sie:
- Planen Sie Ihre Straftaten so, daß nach Möglichkeit nicht zu viel Datenmüll für das BKA anfällt - das sieht man dort nicht so gern, und die Datenmüllabfuhr landet ohnehin auf Ihrer Kostennote. Konzentrieren Sie sich auf die Webseiten, die auch wirklich für den Erfolg der Straftat zielführend sind (z.B. mystraftat.de, crimescout24.de). So erleichtern Sie den Beamten ihre Arbeit.
- Sollte bei der Planung Ihrer Straftat zusätzlich zum E-Mail- und Internetverkehr auch normale Post anfallen (Drohbriefe, Erpresserschreiben aus so Zeitungsfitzeln, Pakete mit Zehen von Entführten), sind Sie verpflichtet, diese Daten selbständig zu bevorraten. Kaufen Sie sich am besten einen Leitzordner, den Sie mit "Meine Verbrechen 07/08" o. ä. beschriften. Den vollen Ordner senden Sie jeweils zeitgleich mit Ihrer Steuererklärung an die Behörde.
- Achten Sie bei der Begehung Ihrer Straftaten auf "gläserne Verbrecher" (S. Kauder, CDU) unter Ihren Komplizen: diese filigranen Geschöpfe brechen unter Belastung sofort zusammen, z.B. bei Verhören, oder wenn Sie ihnen dicke Säcke mit einem $-Zeichen drauf zuwerfen.
- Am besten begehen Sie natürlich gar keine Straftaten mehr. Die ersten Wochen des Entzugs mögen schmerzhaft und verwirrend für Sie sein. Ihr Körper wird es Ihnen auf Dauer aber danken.
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