Pressemitteilung
PARTEI-Spot: ZDF verweigert Ausstrahlung
Das Zweite Deutsche Fernsehen hat mit Fax vom 16. Mai 2014 angekündigt, den für den 20.5. eingereichten PARTEI-Wahlwerbespot nicht auszustrahlen. Begründet wird die Ablehnung damit, daß es sich "inhaltlich in seinem entscheidenden Aussagegehalt nicht um Wahlwerbung" handele, sondern der Spot dazu genutzt werde, "in rechtsmissbräuchlicher Weise [...] Wirtschaftswerbung für die Zeitschrift Titanic zu transportieren". Außerdem, so das ZDF, verletze der Spot "Papst Johannes Paul II. und Markus Lanz [...] in ihren Persönlichkeitsrechten".
Das Frankfurter Satiremagazin TITANIC und die Partei Die PARTEI stellen hierzu fest:
1. TITANIC ist das offizielle Parteiorgan der Partei Die PARTEI, ein Kaufhinweis für TITANIC mithin nichts anderes als eine Bitte um Parteispenden. Sollte tatsächlich eine rechtswidrige Wirtschaftswerbung für TITANIC gemacht worden sein, so tut uns dies leid. Gerne passen wir den Spot der gängigen Schleichwerbepraxis des öffentlich-rechtlichen Fernsehens an.
2. An keiner Stelle wird in dem fraglichen Spot Papst Johannes Paul II. in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Erstens handelt es sich um Papst Benedikt XVI., zweitens hat dieser selbst eingesehen, daß keine Persönlichkeitsverletzung vorliegt (vgl. Presseerklärung vom 30.8.2012).
3. Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Solange Markus Lanz nicht Anzeige erstattet, ist das im Spot gezeigte Markus-Lanz-Titelbild nicht justiziabel.
4. Wir haben uns so viel Mühe gegeben!!!
5. Der eingereichte Spot ist eindeutig als Wahlwerbung zu erkennen. Unmißverständlich heißt es in Minute 1:19: "Am 25. Mai Die PARTEI wählen".
Wir hoffen auf Vernunft und Einsicht vonseiten des Zweiten Deutschen Fernsehens und warten auf baldige Stellungnahme.
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