Neues BKA-Papier: Glaubensfrage im Gefängnis
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine vertrauliche Handreichung für Justizvollzugsbeamte erstellt, um in Gefängnissen Rekrutierungsversuche von Dschihadisten gezielter unterbinden zu können.
In dem Papier steckt jede Menge Zündstoff: U.a. werden mehrere Indikatoren aufgelistet, die für einen Verdacht der Radikalisierung sprechen, wie das "Anstreben einer Namensänderung". Zwar haben sich viele Extremisten mit ihren Zweit-, Dritt- oder Vierzehntidentitäten bereits vor der Haft ihren Ruf erworben, Wärter sollten trotz dicker Gefängnismauern aber hellhörig werden, wenn aus Ganoven-Ede und Neger-Kalle plötzlich Ganoven-Edin und Neger-Allah werden. Auch ein "Bruch im Lebenswandel", zum Beispiel das plötzlich auftretende, permanente Rotzen auf den Hof, oder "gravierende Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes" wie dicke Pakete an den Armen (Explosionsgefahr!) und schlecht gestochene arabische Schriftzeichen (Entzündungsgefahr!) können auf eine islamistisch-terroristische Gesinnung hindeuten. Gefährlicher noch sei nur ein "Ausbruch im Lebenswandel". Rene Mullah Müller, Bundesvorsitzender vom Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BDSM) gab zu, daß es trotz aller Anhaltspunkte im Moment schwierig sei, solche Tendenzen aufzuspüren, da derzeit bundesweit etwa 2000 Vollzugsbedienstete fehlen: "Ich hoffe aber auf eine baldige Rückkehr der Kollegen auf den Fortbildungsseminaren in Syrien, Pakistan und dem Irak."
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