Katholische Kirche reformiert Arbeitsrecht
Die katholische Kirche in Deutschland hat zum ersten Mal seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges ihr Arbeitsrecht reformiert. Das richtet sich in den Kreuzzügen Grundzügen allerdings nach wie vor vor allem an solche Beschäftigte, die nicht in sogenannten "Verkündigungsverhältnissen" stehen, wie etwa Religionslehrer oder Pastoralreferenten. Automatische Kündigungen von Mitarbeitern, von denen im nachhinein bekannt wird, daß sie homosexuell oder geschieden sind, sollen künftig ausgeschlossen sein. Bevor es zu einer Kreuzigung Kündigung kommt, ist jetzt ein Beichtgespräch mit anschließendem Exorzismus zwingend vorgeschrieben. Dagegen ist allen Menschen im Dienst der katholischen Kirche ab sofort ein Leben in (katholischer!) Vielehe gemäß dem bewährten "Knatter-Katechismus" ("Seid fleißig und mehret Euch!") erlaubt. Hat der Mitarbeiter mehrere Versorger, spart das der Kirche als Arbeitgeber schließlich einen Scheiterhaufen Geld. Neu geregelt wurden auch die "besonderen Meßdienstverhältnisse", also wer wem in welcher Gemeinde wann, wo, wie oft und wie lang zur Verfügung stehen muß usw. Übrigens machen vier der 27 Bistümer bei der Reform gar nicht mit: Eichstätt, Regensburg, Passau und Berlin lassen ihre Bediensteten auch künftig nur gegen Gotteslohn Überstunden schieben.
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