Haribo vs. Lindt
In einem jahrelangen Rechtsstreit hat der Gummibärchenproduzent Haribo vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen den Schweizer Schokoladenhersteller Lindt verloren. Anlaß der Auseinandersetzung waren die von Lindt seit dem Jahre 2011 in Goldfolie mit einer roten Schleife um den Hals vertriebenen Schokoladenbären, in denen das Bonner Süßwarenunternehmen eine Täuschung seiner Kunden sah. Ein Gerichtssprecher: "Mit Hilfe einer unabhängigen Expertenkommission konnte zweifelsfrei geklärt werden, daß eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher nicht gegeben ist. Mittels aufwendiger Meßverfahren wie Elle und Zollstock etc. konnte eindeutig nachgewiesen werden, daß der Schokobär von Lindt um ein Vielfaches größer ist als sein Gummikollege." Auch habe ein historischer Abgleich mit Goethes Farbenlehre gezeigt, daß sich die Bären verschiedenartig koloriert präsentieren, nämlich braun und bunt. Nicht zuletzt hätten mehrere experimentelle Studien mit Probanden unterschiedlichen Geschlechts, Alters und sexueller Orientierung ergeben, daß sich die beiden Süßwaren auch im Geschmack erheblich voneinander unterscheiden: "Obwohl beide Versuchsgruppen mit einem 'Mmmh' zunächst ähnlich reagierten, legten sich die Testpersonen abschließend auf die Geschmacksrichtungen 'Schokolade' beim Lindtbären und 'Künstliche Aromen' bei den Gummibärchen fest." Der Sprecher weiter: "Nachdem das geklärt ist, haben die Richter endlich wieder den Kopf frei, sich lapidareren Verfahren zu widmen, z.B. dem NSU-Prozeß."
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