Haft für Stadtplan-Erbe
Erneuter Karriereknick für Unternehmer Alexander Falk. Das Landgericht Frankfurt verhängte gegen den Sohn des patenten Stadtplan-Erfinders Gerhard Falk wegen der Beteiligung an einem Attentat auf einen Frankfurter Anwalt eine viereinhalbjährige Haftstrafe. Falk besaß von Prozessbeginn an schlechte Karten. Nachdem vor dem Vorsitzenden Richter alle Indizien ausgebreitet worden waren, hatte sich sukzessive das gesamte Ausmaß des Verbrechens entfaltet. Falks Rechtsbeistand vermochte den Kniffen der behänden Staatsanwaltschaft nichts entgegenzusetzen. Die beiden Anwälte ohne Ecken und Kanten fuhren die Verteidigung ihres Mandanten letztendlich orientierungslos gegen die Wand. Nach Verkündung des Urteils klappte Falk zerknittert zusammen, kam aber zunächst auf freien Fuß. Weil all seine Pläne komplett zunichte gemacht wurden, besteht bei ihm keine Fluchtgefahr.
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