Eilwitz: Wie der Verfassungsschutz die AfD nennen darf
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen darf. Aber wie dann? Folgende Bezeichnungen sind erlaubt – noch:
- Alternative für Deutschland
- Partei im Reichstag
- Befreundetes Unternehmen
- Partners in crime
- Unsere Freunde
- Nazis wie wir
- Linksextremisten
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