Das ändert sich zum 1. Juli
Seit Mitternacht sind verschärfte Regelungen für die Begehung von Bergfesten in Kraft. In der Zeit von 0 bis 6 Uhr sowie ab 22 Uhr dürfen Bergfeste nur noch in stillgelegten Bergwerken oder schallisolierten Berghütten gefeiert werden. Von 0 bis 1 Uhr gilt zudem eine strikte Null-Promille-Grenze. Ausnahmen gelten gemäß zweihundertseitigem Ausnahmenkatalog für ausgewählte Orte wie Bergheim (Erft), Bergheim (Oberbayern), Winterberg, Arnsberg, Bergzabern, Piermont, Altlandsberg, Kreuzberg, Bonn-Auerberg sowie das gesamte Bergische Land und die Gemeinden an der Bergstraße.
Ab heute dürfen Steuererklärungen nicht mehr auf Bierdeckeln, Servietten, Serviettenknödeln oder zweilagigem Klopapier, sondern nur noch online, per SMS, als Youtube-Clip oder auf vierlagigem Klopapier (drei Durchschläge!) bei den Finanzämtern oder Briefkastenfirmen "abgegeben" werden. Während einer Übergangsfrist von zehn Jahren werden aber noch mit Kugelschreiber niedergeschriebene Erklärungen auf der Rückseite von Kalenderblättern (Juni!; 2005–2016) akzeptiert. Für die strafbefreiende Selbstanzeige genügt ab heute die Vorlage einer Quittung vom Schuhladen als Hinweis auf einen Schuhkarton.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik dürfen Weihnachtsmärkte in diesem Jahr schon mit dem heutigen Tag ihre Tore öffnen. Fraglich ist allerdings, wie viele Städte und Gemeinden aufgrund der guten klimatischen Bedingungen in diesem Jahr von dieser Regelung Gebrauch machen werden. Der Glühwein muß bis einschließlich November nicht mehr mit Frostschutzmittel versetzt werden. In den Bratwurstbuden sind Rauchmelder nun Pflicht.
Neue Vorschriften für Freibäder: Der zulässige Regenwasseranteil am Beckeninhalt wurde auf 60 Prozent hochgesetzt, der Urinanteil in Kinderbecken sogar auf 80 Prozent. Aufgrund der dadurch sinkenden Betriebs- wie Heizkosten (für die Kinderbecken) werden die Eintrittspreise um durschnittlich 50 Cent zurückgehen. Kleiner Wermutstropfen: Die Betreiber dürfen künftig Gebühren für die Benutzung von Sprungtürmen (3 Euro für den Dreimeterturm, 10 für den Zehner usw.) erheben. Bei massiver Überfüllung können fortan Teile der Liegewiesen zu Stehwiesen umgewidmet werden.
Nach jahrelangem Streit hat sich die Große Koalition auf die Einführung von Glascontainern für Blauglas und Milchglas geeinigt. Ganz wichtig: In die Milchglasbehälter dürfen keine Flaschen mit abgelaufener Milch, wohl aber Glühbirnen mit zuvor abgeschlagenem Gewinde hineingeworfen werden. Bei Unklarheiten im Grenzbereich zwischen Grünblau und Blaugrün (z.B. bei rot-grün- oder blau-gelb-farbenblinden Menschen) entscheiden künftig von den Kommunen eingesetzte, an Goethe-Instituten in der Farbenlehre des Dichters besonders geschulte Ombudsmänner und -frauen.
Chemtrails sind nun offiziell anerkannt und als probater Ersatz für das nur noch übergangsweise geduldete Glyphosat anerkannt. Das hat der in der Vergangenheit immer wieder heftig kritisierte, aus Spinnern und Hinterbänklern zusammengesetzte Verschwörungsausschuß des deutschen Bundestags in einer geheimen Sitzung irgendwo bei Berlin beschlossen. Außerdem hat das Gremium noch den Weltuntergang rückwirkend zum 30.2.2016 beschlossen.
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