Presseratsbeschwerden, die wir gern veröffentlichen
Heute: Beschwerdesache 0393/10/2-BA
Der Beschwerdeausschuß sieht in der Veröffentlichung unter dem Titel "Bundespräsident Köhler tritt zurück! – Warum jetzt?" eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex. Die Mitglieder erkannten zwar in dem letzten Satz der Veröfentlichung den Zielpunkt der Kritik. Die darin verwendeten Formulierungen "dünnhäutige Obermemme" und "abgelaufene Leberwurst" wurden daher auch nicht kritisiert, da mit ihnen zugespitzt Horst Köhlers Empfindlichkeit angesprochen wird. Im Hinblick auf andere Formulierungen ist jedoch die Kritik daran nicht mehr zu erkennen. Begriffe wie "verblödete Pottsau", "Turboesel", "Pißflinte" und "Vollkretin" sind nichts anderes als Schimpfworte, mit denen Horst Köhler in seiner Ehre verletzt wird.
Presseethisch bewertet der Ausschuß den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze als so schwerwiegend, daß er gemäß §12 Beschwerdeordnung eine Mißbilligung ausspricht.
Eine einstweilige Verfügung verbietet uns leider, den vom Presserat mißbilligten Beitrag zugänglich zu machen.
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